Es gilt die aktuell gültige Niedersächsische Corona-Verordnung
Aufgrund der momentanen Situation kann nicht sichergestellt werden,
dass zu ihrem Reise-Zeitpunkt diverse Einrichtungen geöffnet haben bzw.
für Tagesgäste zugänglich sind.
Sollte zu Ihrem Reisezeitraum coronabedingt das Reisen nicht erlaubt sein,
(hier: Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen) werden Ihnen die
bis dahin getätigten Zahlungen natürlich erstattet.
Es gelten die allgemein bekannten Corona-Hygienevorschriften ( AHA+L, Hände waschen, Armbeuge, etc.)
Nun wünsche ich Ihnen viel Spaß bei Ihrer Urlaubsplanung und
bleiben Sie und Ihre Familie gesund und achtsam :-)
Sandra Kathmann